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Krankenkassen

Alle die zu teuer krankenversichert sind, suchen natürlich so schnell wie möglich nach günstigeren Lösungen. Hier können Sie erfahren, wann und wie sich Ihre private Krankenkasse kündigen lässt. Nach einem vollzogenen Wechsel sind Sie für mindestens 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Aus diesem Grund sollte ein Wechsel gut überlegt werden, weil man erst nach 18 Monaten wieder in die alte Kasse zurückkehren kann.

Nicht alle können aber die Krankenkasse wechseln, weil je nach Einkommen und Tätigkeit unterschiedliche Bestimmungen gelten:

Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Falls Ihr Brutto-Einkommen unter 47.250 (Pflichtversicherungsgrenze) Euro liegt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert bleiben. Eine freie Kassenwahl haben Sie aber dennoch. Eine Kündigung  ist aber erst möglich, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über die Pflichtversicherungsgrenze liegt, können jederzeit die Krankenkasse oder in die private Krankenversicherung wechseln. Die 18 monatige Frist gilt für freiwillig versicherte Personen, falls sie einen Anspruch auf Familienversicherung haben oder zu einer privaten Krankenkasse nicht wechseln möchten.

Selbständige / Freiberufler
In diesem Fall gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei den freiwillig versicherten Personen. Für diese Personengruppe ist die private Krankenversicherung oftmals die preiswertere Variante.

Studenten
Studenten sind bis zum 30 Lebensalter bzw. bis zum 15. Semester, falls sie nicht über die Familie mitversichert sind, immer pflichtversichert. Danach können sie frei wählen, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten.

Beamte
Für Beamte gelten auch die gleichen Kündigungsfristen wie für freiwillig versicherte Angestellte bzw. Arbeitnehmer. Für diese Personengruppe ist es aber empfehlenswert, sich privat zu versichern weil die gesetzlichen Krankenkassen über keine speziellen Tarife verfügen. 

Ein Wechsel der Krankenkassen ist relativ unkompliziert. Der erste Schritt ist, Ihrer alten Kasse die Mitgliedschaft zu kündigen und gleichzeitig von Ihrer neuen Kasse einen Aufnahme-Antrag anzufordern. Ihre alte Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Ihnen maximal 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung auszustellen. Die Kündigungs-Bestätigung sowie Ihren Anmeldeformular müssen Sie an die neue Krankenkasse senden.

Haben Sie dies hinter sich, müssen Sie nur noch die neue Mitgliedsbestätigung Ihrem Arbeitgeber aushändigen und der Wechsel ist vollendet. 

Falls Ihr Versicherer den Versicherungsbeitrag ohne Leistungsanpassung erhöht, haben Sie das Recht jederzeit zu kündigen. In diesem Fall spricht man von einer Sonderkündigung und hierfür muss nicht mal die Mindestdauer der Mitgliedschaft von 18 Monaten eingehalten werden.

Hinweis: Ihren Versicherungsvertrag müssen Sie nicht unbedingt im Monat der Beitragserhöhung kündigen. Unter Berufung auf die Beitrags-Erhöhung kann die Vertragskündigung in dem Fall auch später ausgesprochen werden.

Bevor Sie sich für eine neue Krankenkasse entscheiden, sollten Sie auch einen online Krankenkassen-Vergleich machen. Dies kann Ihnen helfen, die beste Krankenkasse zu finden und dabei auch viel Zeit und Geld zu sparen.

 

Quelle: versicherungvergleich.info

 

 

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