Warum ist eine private
Unfallversicherung so wichtig?
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger
- die Arbeitskraft ist des wichtigste Kapital.
Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde
Einkommenseinbuße zur Folge haben, die
für den Betroffenen und seine Familie
die Existenz in Frage stellen können. Finden Sie hier die beste
Unfallversicherung
Unfallgefahr besteht nahezu überall und
es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit,
im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport
oder auch zu Hause.
Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger
kleinere und größere Unfälle.
Ca. 200.000 dieser Unfälle führen
zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio.
Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle
im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise
für den unfallträchtigsten hält.
Dagegen sind über die Hälfte
der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich
angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie
bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden
ist. (Bei Schülern und Jugendlichen
sind es im Haushalts- und Freizeitbereich
sogar über zwei Drittel der Fälle)
Wohl aus diesen Gründen haben
sich bereits über 40 % der Bundesbürger
zu einer Unfallversicherung entschlossen.
Die Unfallversicherung gilt für
Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit
nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr
für Unfälle im Beruf und in der
Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz
gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,
vorrübergehende Beeinträchtigung
der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen;
Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung
behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich
von außen auf den Körper des Versicherten
einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
• Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen
an Gliedmaßen und der Wirbelsäule,
die durch Kraftanstrengung des Versicherten
hervorgerufen wurden;
• Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff
durch eine Unfallverletzung in den Körper
gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende
Leistungen über eine Unfallversicherung
absichern:
• Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer
dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit so
wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht
(Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das
65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird
eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe
der Leistung richtet sich nach der vereinbarten
Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
• Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres
zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung
entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt
eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach
einem Unfall eine Invalidität absehbar,
so erbringt der Versicherer bei vereinbarter
Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
• Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der
Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel
für maximal 2-3 Jahre)
• Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der
gleichen Höhe und für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld
geleistet; jedoch ist die Leistung meistes
auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst
mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis:
Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem
Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
• Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles
krank geschrieben, so wird für diese
Dauer längstens allerdings für ein
ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld
bezahlt.
• kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person
durch einen Unfall derart entstellt, daß
sich diese zu einer kosmetischen Operation
entschließt, so werden die Behandlungskosten
inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die
Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb
von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
• Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach
dem Unfall noch eine Beeinträchtigung
von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach
Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung
von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung
erbracht.
• Sofortleistung
bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall
fällig bei besonders schweren Verletzungen
wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung
etc.
• Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad
von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der
Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
Tip:Die gesamte Invaliditätsleistung
wird erst bei 100 % Invalidität erbracht.
( Ausnahme Progressions-Tarife
fordern Sie Ihren kostenlosen Unfall-Versicherungsvergleich
an
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)
3. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit.
Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz.
Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.
4. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.
5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.
6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall.
Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt.
Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
10. Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
11. Wann erhalte ich Leistungen?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
14. Was ist die Definition eines Unfalls?
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.
16. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)