Warum ist eine private
Unfallversicherung so wichtig?
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger
- die Arbeitskraft ist des wichtigste Kapital.
Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde
Einkommenseinbuße zur Folge haben, die
für den Betroffenen und seine Familie
die Existenz in Frage stellen können.
Unfallgefahr besteht nahezu überall und
es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit,
im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport
oder auch zu Hause.
Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger
kleinere und größere Unfälle.
Ca. 200.000 dieser Unfälle führen
zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio.
Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle
im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise
für den unfallträchtigsten hält.
Dagegen sind über die Hälfte
der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich
angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie
bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden
ist. (Bei Schülern und Jugendlichen
sind es im Haushalts- und Freizeitbereich
sogar über zwei Drittel der Fälle)
Wohl aus diesen Gründen haben
sich bereits über 40 % der Bundesbürger
zu einer Unfallversicherung entschlossen.
Die Unfallversicherung gilt für
Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit
nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr
für Unfälle im Beruf und in der
Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz
gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,
vorrübergehende Beeinträchtigung
der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen;
Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung
behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich
von außen auf den Körper des Versicherten
einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
• Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen
an Gliedmaßen und der Wirbelsäule,
die durch Kraftanstrengung des Versicherten
hervorgerufen wurden;
• Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff
durch eine Unfallverletzung in den Körper
gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende
Leistungen über eine Unfallversicherung
absichern:
• Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer
dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit so
wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht
(Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das
65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird
eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe
der Leistung richtet sich nach der vereinbarten
Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
• Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres
zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung
entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt
eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach
einem Unfall eine Invalidität absehbar,
so erbringt der Versicherer bei vereinbarter
Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
• Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der
Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel
für maximal 2-3 Jahre)
• Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der
gleichen Höhe und für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld
geleistet; jedoch ist die Leistung meistes
auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst
mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis:
Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem
Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
• Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles
krank geschrieben, so wird für diese
Dauer längstens allerdings für ein
ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld
bezahlt.
• kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person
durch einen Unfall derart entstellt, daß
sich diese zu einer kosmetischen Operation
entschließt, so werden die Behandlungskosten
inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die
Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb
von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
• Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach
dem Unfall noch eine Beeinträchtigung
von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach
Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung
von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung
erbracht.
• Sofortleistung
bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall
fällig bei besonders schweren Verletzungen
wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung
etc.
• Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad
von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der
Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
Tip:Die gesamte Invaliditätsleistung
wird erst bei 100 % Invalidität erbracht.
( Ausnahme Progressions-Tarife