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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Haltung von größeren Tieren wie Hunden Pferden birgt eine Reihe von Risiken, die besonderer Versicherungen bedarf - der Tierhalterhaftpflicht. Die bestehenden Konzepte für diese Art der Haftpflichtversicherung sind lückenhaft und decken nicht alle Risiken ab.
Unsere ausgereiften Versicherungskonzepte wurden zusammen mit Tierhaltern und insbesondere zusammen mit Freizeitreitern entwickelt, um eine optimale Absicherung für den Schadensfall zu bieten.

Ausdrücklich mitversichert in der Tierhalterhaftpflichtversicherung:

  • Fremdreiterrisiko, wenn fremde Personen oder Verwandte (nicht häusliche Gemeinschaft), das Pferd unendgeldlich reiten, sind nicht nur die Schäden, die das Pferd dritten zufügt, sondern auch die Sach- und Personenschäden an dem Reiter mitversichert, ebenso wie die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
  • Flurschäden
  • Hüterisiko, auch ein Bekannter, der nicht gewerbsmäßig tätig ist, der das Pferd zur Koppel bringt oder sich sonst mit dem Pferd beschäftigt
  • Zahlende Reitbeteiligung (Eigenschaden gegen 9,28 € Aufpreis pro Jahr mitversichert).
    Gemeint ist eine Unterhaltskostenbeteiligung bis 150 € pro Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Eigentümergemeinschaft
  • unendgeldliches Reiten 2-3 mal pro Woche und dafür das Pferd pflegen ist gleichbedeutend mit Fremdreiterrisiko
  • Reiten ohne Sattel, gebissloser Zäumung, ohne Helm oder Kleidung, anderen ungewöhnlichen Zäumungen oder Reiten im Damensattel
  • Private unendgeldliche Kutschfahrten ( Gäste in der Kutsche sind mitversichert )
  • Deckakt (ungewollt)
  • Weiderisiko, inklusive der Zeit, in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurück gebracht wird
  • Offen und Laufstallhaltung ( keine besonderen Anforderungen an Weidezäune )
  • Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr innerhalb der EU, Norwegen und der Schweiz.
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Turnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen, sofern kein Versicherungsschutz über den Veranstalter besteht.

Zusätzlich ausdrücklich mitversichert in der Pferdehofpolice

  • Privathaftpflicht mit Forderungsausfall und deliktsunfähige Kinder
  • Ausgabe von Speisen und Getränke ( Restaurationsrisiko bis 14 Betten )
  • Alle Hunde
  • Zuchttiere ohne Reiten
  • Ferien auf dem Bauernhof bis 14 Betten

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist zum Beispiel auch für jeden Halter von Hunden unentbehrlich. Ein Hund kann im Vergleich beträchtlichen Schaden anrichten. Dafür sind Sie als Halter unbegrenzt haftbar.

Im Vergleich zur Privathaftpflicht Versicherung, geht man bei der Tierhalter Haftpflicht Versicherung nicht von einem Verschulden aus, sondern im Vergleich haftet der Tierhalter auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Tieres.

Hunde zum Beispiel können leicht eine Körperverletzung, z.B. durch einen Biss verursachen - eine Hundehaftpflicht Versicherung schützt vor dem finanziellen Schaden. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potentielle Gefahr dar. Deshalb ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche einschränken oder ausschließen.

Deshalb ist die Hundehaftpflicht Versicherung für Halter der genannten Tiere empfehlenswert. Werden durch einen Hund Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so können die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken durch Abschluß einer Hundehaftpflicht Versicherung.

Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über den Hund hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.


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Folgende Kriterien/Leistungen sind für mich besonders wichtig:

Geschlecht des Versicherungsnehmers:

Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig:

Welche Tierart möchten Sie versichern?:

Wie viele Tiere sollen versichert werden:

Welche Selbstbeteiligung möchten Sie max. vereinbaren:

Welche pauschale Deckungssumme wünschen Sie mindestens:

 

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