Die Haltung von größeren Tieren wie Hunden Pferden birgt eine Reihe von Risiken, die besonderer Versicherungen bedarf - der Tierhalterhaftpflicht. Die bestehenden Konzepte für diese Art der Haftpflichtversicherung sind lückenhaft und decken nicht alle Risiken ab.
Unsere ausgereiften Versicherungskonzepte wurden zusammen mit Tierhaltern und insbesondere zusammen mit Freizeitreitern entwickelt, um eine optimale Absicherung für den Schadensfall zu bieten.
Ausdrücklich mitversichert in der Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Fremdreiterrisiko, wenn fremde Personen oder Verwandte (nicht häusliche Gemeinschaft), das Pferd unendgeldlich reiten, sind nicht nur die Schäden, die das Pferd dritten zufügt, sondern auch die Sach- und Personenschäden an dem Reiter mitversichert, ebenso wie die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Flurschäden
Hüterisiko, auch ein Bekannter, der nicht gewerbsmäßig tätig ist, der das Pferd zur Koppel bringt oder sich sonst mit dem Pferd beschäftigt
Zahlende Reitbeteiligung (Eigenschaden gegen 9,28 € Aufpreis pro Jahr mitversichert). Gemeint ist eine Unterhaltskostenbeteiligung bis 150 € pro Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Eigentümergemeinschaft
unendgeldliches Reiten 2-3 mal pro Woche und dafür das Pferd pflegen ist gleichbedeutend mit Fremdreiterrisiko
Reiten ohne Sattel, gebissloser Zäumung, ohne Helm oder Kleidung, anderen ungewöhnlichen Zäumungen oder Reiten im Damensattel
Private unendgeldliche Kutschfahrten ( Gäste in der Kutsche sind mitversichert )
Deckakt (ungewollt)
Weiderisiko, inklusive der Zeit, in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurück gebracht wird
Offen und Laufstallhaltung ( keine besonderen Anforderungen an Weidezäune )
Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr innerhalb der EU, Norwegen und der Schweiz.
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Turnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen, sofern kein Versicherungsschutz über den Veranstalter besteht.
Zusätzlich ausdrücklich mitversichert in der Pferdehofpolice
Privathaftpflicht mit Forderungsausfall und deliktsunfähige Kinder
Ausgabe von Speisen und Getränke ( Restaurationsrisiko bis 14 Betten )
Alle Hunde
Zuchttiere ohne Reiten
Ferien auf dem Bauernhof bis 14 Betten
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
ist zum Beispiel auch für jeden Halter
von Hunden unentbehrlich. Ein Hund kann im Vergleich beträchtlichen
Schaden anrichten. Dafür sind Sie als
Halter unbegrenzt haftbar.
Im Vergleich zur Privathaftpflicht Versicherung,
geht man bei der Tierhalter Haftpflicht Versicherung
nicht von einem Verschulden aus, sondern im
Vergleich haftet der Tierhalter auch ohne
eigenen Einfluss für das Verhalten seines
Tieres.
Hunde zum Beispiel können leicht eine
Körperverletzung, z.B. durch einen Biss
verursachen - eine Hundehaftpflicht Versicherung
schützt vor dem finanziellen Schaden.
Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine
potentielle Gefahr dar. Deshalb ist es für
den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter
ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes
Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten
oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche
einschränken oder ausschließen.
Deshalb ist die Hundehaftpflicht Versicherung
für Halter der genannten Tiere empfehlenswert.
Werden durch einen Hund Personen verletzt
oder entsteht ein Sachschaden, so können
die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz
verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten
Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken
durch Abschluß einer Hundehaftpflicht
Versicherung.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen
sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden
hat der Tierhalter für die Reparatur
oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände
aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind
die finanziellen Auswirkungen häufig
noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus-
und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld,
mögliche lebenslange Renten für
die Opfer oder Hinterbliebenen – wer
die Aufsicht über den Hund hat, muss
für den angerichteten Schaden aufkommen.