Die Haltung von größeren Tieren wie Hunden Pferden birgt eine Reihe von Risiken, die besonderer Versicherungen bedarf - der Tierhalterhaftpflicht. Die bestehenden Konzepte für diese Art der Haftpflichtversicherung sind lückenhaft und decken nicht alle Risiken ab.
Unsere ausgereiften Versicherungskonzepte wurden zusammen mit Tierhaltern und insbesondere zusammen mit Freizeitreitern entwickelt, um eine optimale Absicherung für den Schadensfall zu bieten.
Ausdrücklich mitversichert in der Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Fremdreiterrisiko, wenn fremde Personen oder Verwandte (nicht häusliche Gemeinschaft), das Pferd unendgeldlich reiten, sind nicht nur die Schäden, die das Pferd dritten zufügt, sondern auch die Sach- und Personenschäden an dem Reiter mitversichert, ebenso wie die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Flurschäden
Hüterisiko, auch ein Bekannter, der nicht gewerbsmäßig tätig ist, der das Pferd zur Koppel bringt oder sich sonst mit dem Pferd beschäftigt
Zahlende Reitbeteiligung (Eigenschaden gegen 9,28 € Aufpreis pro Jahr mitversichert). Gemeint ist eine Unterhaltskostenbeteiligung bis 150 € pro Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Eigentümergemeinschaft
unendgeldliches Reiten 2-3 mal pro Woche und dafür das Pferd pflegen ist gleichbedeutend mit Fremdreiterrisiko
Reiten ohne Sattel, gebissloser Zäumung, ohne Helm oder Kleidung, anderen ungewöhnlichen Zäumungen oder Reiten im Damensattel
Private unendgeldliche Kutschfahrten ( Gäste in der Kutsche sind mitversichert )
Deckakt (ungewollt)
Weiderisiko, inklusive der Zeit, in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurück gebracht wird
Offen und Laufstallhaltung ( keine besonderen Anforderungen an Weidezäune )
Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr innerhalb der EU, Norwegen und der Schweiz.
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Turnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen, sofern kein Versicherungsschutz über den Veranstalter besteht.
Zusätzlich ausdrücklich mitversichert in der Pferdehofpolice
Privathaftpflicht mit Forderungsausfall und deliktsunfähige Kinder
Ausgabe von Speisen und Getränke ( Restaurationsrisiko bis 14 Betten )
Alle Hunde
Zuchttiere ohne Reiten
Ferien auf dem Bauernhof bis 14 Betten
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
ist zum Beispiel auch für jeden Halter
von Hunden unentbehrlich. Ein Hund kann im Vergleich beträchtlichen
Schaden anrichten. Dafür sind Sie als
Halter unbegrenzt haftbar.
Im Vergleich zur Privathaftpflicht Versicherung,
geht man bei der Tierhalter Haftpflicht Versicherung
nicht von einem Verschulden aus, sondern im
Vergleich haftet der Tierhalter auch ohne
eigenen Einfluss für das Verhalten seines
Tieres.
Hunde zum Beispiel können leicht eine
Körperverletzung, z.B. durch einen Biss
verursachen - eine Hundehaftpflicht Versicherung
schützt vor dem finanziellen Schaden.
Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine
potentielle Gefahr dar. Deshalb ist es für
den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter
ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes
Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten
oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche
einschränken oder ausschließen.
Deshalb ist die Hundehaftpflicht Versicherung
für Halter der genannten Tiere empfehlenswert.
Werden durch einen Hund Personen verletzt
oder entsteht ein Sachschaden, so können
die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz
verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten
Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken
durch Abschluß einer Hundehaftpflicht
Versicherung.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen
sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden
hat der Tierhalter für die Reparatur
oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände
aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind
die finanziellen Auswirkungen häufig
noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus-
und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld,
mögliche lebenslange Renten für
die Opfer oder Hinterbliebenen – wer
die Aufsicht über den Hund hat, muss
für den angerichteten Schaden aufkommen.
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.