Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
ist zum Beispiel für jeden Halter
von Hunden unentbehrlich
Ein Hund kann im Vergleich beträchtlichen
Schaden anrichten. Dafür sind Sie als
Halter unbegrenzt haftbar.
Im Vergleich zur Privathaftpflicht Versicherung,
geht man bei der Tierhalter Haftpflicht Versicherung
nicht von einem Verschulden aus, sondern im
Vergleich haftet der Tierhalter auch ohne
eigenen Einfluss für das Verhalten seines
Tieres.
Hunde zum Beispiel können leicht eine
Körperverletzung, z.B. durch einen Biss
verursachen - eine Hundehaftpflicht Versicherung
schützt vor dem finanziellen Schaden.
Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine
potentielle Gefahr dar. Deshalb ist es für
den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter
ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes
Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten
oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche
einschränken oder ausschließen.
Deshalb ist die Hundehaftpflicht Versicherung
für Halter der genannten Tiere empfehlenswert.
Werden durch einen Hund Personen verletzt
oder entsteht ein Sachschaden, so können
die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz
verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten
Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken
durch Abschluß einer Hundehaftpflicht
Versicherung.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen
sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden
hat der Tierhalter für die Reparatur
oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände
aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind
die finanziellen Auswirkungen häufig
noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus-
und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld,
mögliche lebenslange Renten für
die Opfer oder Hinterbliebenen – wer
die Aufsicht über den Hund hat, muss
für den angerichteten Schaden aufkommen.