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private Haftpflichtversicherung

Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung resultieren. Aber auch Sachschäden können leicht in die Millionen gehen.

Die Haftung gegenüber Dritten ist im BGB geregelt und besagt folgendes:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wiederrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.“

Jeder haftet selbst bei eigenem Verschulden:

- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Folgen von Haftpflichtschäden:
- evtl. Existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadenverursacher
- hohe Zahlungsausfälle für den Geschädigten, sofern der Verursacher keinen Versicherungsschutz besitzt.

Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter schützen, da die Versicherung die Schäden reguliert.

Zuerst prüft die Versicherung jedoch, ob der Schadenersatzanspruch überhaupt berechtigt ist. Ist er es nicht, weist sie den Anspruch ab, notfalls vor Gericht.


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