Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden
kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung
resultieren. Aber auch Sachschäden können
leicht in die Millionen gehen.
Die Haftung gegenüber Dritten ist im
BGB geregelt und besagt folgendes:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
wiederrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.“
Jeder haftet selbst bei eigenem Verschulden:
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen
Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Folgen von Haftpflichtschäden:
- evtl. Existenzgefährdende
Zahlungsverpflichtungen für den Schadenverursacher
- hohe Zahlungsausfälle für den
Geschädigten, sofern der Verursacher
keinen Versicherungsschutz besitzt.
Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung
(PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen
von Schadensersatzansprüchen Dritter
schützen, da die Versicherung die Schäden
reguliert.
Zuerst prüft die Versicherung jedoch,
ob der Schadenersatzanspruch überhaupt
berechtigt ist. Ist er es nicht, weist sie
den Anspruch ab, notfalls vor Gericht.