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private Haftpflichtversicherung

Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung resultieren. Aber auch Sachschäden können leicht in die Millionen gehen.

Die Haftung gegenüber Dritten ist im BGB geregelt und besagt folgendes:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wiederrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.“

Jeder haftet selbst bei eigenem Verschulden:

- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Folgen von Haftpflichtschäden:
- evtl. Existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadenverursacher
- hohe Zahlungsausfälle für den Geschädigten, sofern der Verursacher keinen Versicherungsschutz besitzt.

Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter schützen, da die Versicherung die Schäden reguliert.

Zuerst prüft die Versicherung jedoch, ob der Schadenersatzanspruch überhaupt berechtigt ist. Ist er es nicht, weist sie den Anspruch ab, notfalls vor Gericht.


Anfrage

    Informationen zur Privathaftpflicht


    Wer anderen Schaden zufügt

    Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

    Privathaftpflicht Vergleich
    Tarifauswahl
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    Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
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    Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
    Alter (volle Jahre)
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    Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
    Selbstbeteiligung
    Hilfe
    Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
    Ausfalldeckung
    Hilfe
    Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
    Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
    Hilfe
    Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
    Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
    Hilfe
    Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
    Laufzeit
    Hilfe
    Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
    Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung
    Hilfe
    Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
    Schäden in den letzten 5 Jahren
    Hilfe
    Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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